Blumenkorso findet bis auf Weiteres nicht mehr statt

Nach intensiver Beratung hat der Vorstand des Bad Emser Bartholomäusmarktvereins (BMV) sich dazu entschlossen den Blumenkorso ab 2024 bis auf Weiteres nicht mehr zu veranstalten.

Nach Ablauf aller Übergangsfristen für die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Umzüge bei Brauchtumsveranstaltungen musste der BMV-Vorstand eine Fortführung der seit 1964 bestehenden Blütenschau in Frage stellen, da die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Vorgaben eine wirtschaftlich tragbare Durchführung des Korsos ausschließen. Deshalb hat sich die Vereinsführung gezwungen gesehen, die Entscheidung zu treffen, den Blumenkorso in der traditionell bekannten Weise ab sofort nicht mehr durchzuführen, bis Gesetzesänderungen oder andere Umstände eine Fortführung wirtschaftlich möglich machen würden. Der Fokus des Vereins liegt nun auf dem ursprünglichen Satzungszweck, der Durchführung des Heimatfestes Bartholomäusmarkt im Auftrag der Stadt. Parallel beschäftigt sich der Vorstand damit eine Nachfolgeveranstaltung zum Blumenkorso zu etablieren. Die Realisierung von seit Jahren bestehende Projektideen, etwa für eine statische Blütenschau oder Ähnliches, die bislang zugunsten der rollenden Blütenschau nicht weiterverfolgt wurden, werden nun intensiv geprüft.

Die Absage von Deutschlands größter rollender Blütenschau geht zurück auf ein Bundesmerkblatt zur Auslegung der Straßenverkehrsordnung, das bereits im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Allerdings hat das gut 18 Jahre keinerlei Auswirkungen nach sich gezogen, bis darum ein Streit über die Besteuerung von Weinbergsfahrten mit Traktoren und ungesicherten Personen auf deren Anhängern für Aufsehen und zusätzliche Regelungen sorgte. Dies mündete, verkürzt dargestellt, in den Erlass für Brauchtumsumzüge in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2018. Seitdem beschäftigen Merkblatt, Erlass und Interpretationshilfen dazu nicht nur die Weinbergsfahrten, die sich selbst auch als Brauchtum verstehen und die Veranstalter des Blumenkorsos, sondern zum Beispiel auch sämtliche Karnevalsumzüge.

Dies mündete, verkürzt dargestellt, in den Erlass für Brauchtumsumzüge in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2018. Seitdem beschäftigen Merkblatt, Erlass und Interpretationshilfen dazu nicht nur die Weinbergs Fahrten, die sich selbst auch als Brauchtum verstehen und die Veranstalter des Blumenkorsos, sondern zum Beispiel auch sämtliche Karnevalsumzüge.

Allerdings nahm der Blumenkorso unter den Brauchtumsumzügen eine Sonderstellung ein. Der große Unterschied: die Blumenkorso-Motivwagen sind ausschließlich Selbstfahrer. Vornehmlich ausgemusterte Transporter wurden aufgekauft, abgeschnitten und mit einer Holz- oder Stahlkonstruktion von den ehrenamtlichen Wagenbauern in ein rollendes Podest verwandelt, um dann schließlich darauf das eigentliche Motiv – ebenfalls aus Stahl, Holz und Styropor zu erstellen – Fahrzeugpapiere gibt es da bei den meisten verwendeten Fahrzeugen schon seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr.

Damit die teils tonnenschwere Konstruktion stabil steht, wurde massiver Stahl verwendet und die Federung der Fahrgestelle versteift. In den Erstellungsjahren der immer wieder genutzten Aufbauten galt dabei das Motto: mehr, hält auch mehr, weswegen das Gesamtgewicht nie eine Rolle spielte. Die Fahrzeuge sollten ja sowieso nur in der gesperrten Stadt mit annähernd Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Seit 1964 taten sie dies auch bis Corona jedes Jahr – bis heute unfallfrei.

Nach einer letzten Übergangsfrist gilt jetzt seit vergangenem Jahr auch für den Blumenkorso: bei öffentlichen Umzügen dürfen nur noch Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine Betriebserlaubnis, also einen nach TÜV-Abnahme ausgestellten Fahrzeugbrief und damit eine „Zulassung“ verfügen.

Das bislang für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis erstellte sogenannte „Brauchtumsgutachten“ ist nun auch nicht mehr alleine ausreichend und wird – ohne vorher erteilte Betriebserlaubnis – nicht mehr anerkannt. Der TÜV Rheinland hat den BMV ausführlich beraten und war sehr hilfsbereit, als es darum ging, welche Voraussetzungen für neue Betriebserlaubnisse notwendig seien. Bei Ortsterminen an der Blumenkorsohalle stellte sich heraus, dass vor allem das zulässige Gesamtgewicht ein KO-Kriterium für die Betriebserlaubnis darstellt. Von den vorhandenen Korsowagen wären nach der aktuellen Gesetzeslage nur vier nis sechs Fahrzeuge überhaupt in der Lage zugelassen zu werden. Im Wesentlichen müsste die heutige Konstruktion durch von einem Fachbetrieb ausgeführte verschweißte Rahmen ersetzt werden, das zulässige Gesamtgewicht muss dann zwingend eingehalten werden. Damit dies alles umgesetzt werden könnte, wurde von Seiten der TÜV-Prüfstelle eine Hilfsliste übermittelt die dazu dient, die notwendigen Schritte vorzubereiten und umzusetzen. Nach Finanzierung im fünfstelligen Bereich und Ausführung wäre der Erhalt einer spezifischen Betriebserlaubnis möglich, so könnten zunächst vier Fahrzeuge wieder bei einem Blumenkorso fahren.

Um aber wieder einen „echten Blumenkorso“ anbieten zu können müssten weitere Fahrzeuge angeschafft werden, allerdings ist auch der Preis für solche ausgemusterten Fahrzeuge in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen. Die Anforderungen für die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften, der Kauf weiterer Fahrzeuge und die Durchführung des Korsos bei seit Jahren sinkenden Besucherzahlen sind wirtschaftlich nicht darstellbar, für ein derart umfassendes Investitionspaket fehlen dem Verein die finanziellen Mittel, auch wenn es dankenswerter Weise schon einige Zusagen aus der Region und heimischen Betrieben gab, die den Umbau wenigstens der ersten vier Fahrzeuge teilweise hätten tragen können.

Neben den erwähnten Themen muss auch die wichtigste Stütze des Blumenkorsos, die bisherigen Wagenbauer, in die Überlegungen mit einbezogen werden. Inwieweit in einigen Jahren noch genügend Vereine, Institutionen und Familien motiviert sind, Motivwagen in entsprechender Anzahl zu bauen, kann heute einfach nicht seriös beantwortet werden. Eine Reaktivierung des Blumenkorsos kann nach Ansicht des Vorstandes erst realisiert werden, wenn gesetzliche Vorschriften geändert sind oder hohe Zuschüsse aus öffentlicher Hand oder Sponsoren gewährt würden um die Auflagen zu erfüllen – das erscheint aber, was die gesetzlichen Änderungen angeht, eher als unwahrscheinlich.

Natürlich wird, wie eingangs erwähnt im Vorstand intensiv über alternative Konzepte nachgedacht, um den Blumenkorso oder eine ähnlich gelagerte Veranstaltung in Bad Ems zu erhalten. Eine im Verein bereits vor einiger Zeit geborene Idee war z.B. im Kurpark eine stationäre Blumenshow mit Motivwagen, einer kleinen Musikshow und weiteren Arrangements zu veranstalten oder mit Blumen geschmückte Motive in der Stadt zu platzieren.

Eine Bemerkung sei erlaubt: der Bartholomäusmarktverein steht jedem offen. Wer sich einbringen möchte kann dies – übrigens schon seit 1964 – jederzeit tun in dem er Mitglied wird. Die jüngst zum Wahlkampfauftakt in den sozialen Medien aufgezeigten „Ideen“ rund um den Korso werden ausnahmslos bereits seit Jahren mit Für und Wider innerhalb des Vereins diskutiert – allerdings verfolgt der Vorstand nach intensiver Abwägung und in Kenntnis aller Auflagen nur realisierbare Varianten.